Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) betreffen alle Verträge, Leistungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen heartflow Shiatsu & more | Mag.a Nicole Assmann – Dipl. Shiatsu-Praktikerin, Tellington TTouch Practitioner P1 nachfolgend „Shiatsu-Praktikerin“ genannt und dem/r Leistungsempfänger/in nachfolgend Klientin/Klient genannt.

Covid-19 & Termine

In diesen ungewöhnlichen Zeiten müssen wir ganz besonders aufeinander achtgeben. Fühlst du dich nicht fit, kontaktiere mich und wir verschieben deinen Termin. In diesem Fall sehe ich auch von meiner 24h-Regelung (siehe unten, Terminausfall) ab. Für unser aller Gesundheit: Wir alle tragen eine besondere Verantwortung.

Angebot, Preise & Bezahlung

Sofern nicht anders vereinbart, gelten für alle Leistungen die Preise aus der aktuellen Preisliste von heartflow Shiatsu & more. Alle angegebenen Preise sind Endpreise ohne Umsatzsteuer – umsatzsteuerbefreit gemäß Kleinunternehmerregelung § 6 (1) 27 UStG. Der Betrag wird unmittelbar nach erhaltener Leistung fällig. Die Bezahlung erfolgt in bar oder, nach Vereinbarung, per Überweisung auf mein Bankkonto. Eine Rückvergütung von im Voraus bezahlten Leistungen (zum Beispiel Gutscheinen) ist nicht möglich. Wird die Leistung von einer privaten Krankenversicherung übernommen, ist die Klientin/der Klient selbst für etwaige Anfragen und die Abwicklung gegenüber der Versicherung verantwortlich.

Terminausfall

Ich nehme mir Zeit für dich. Dein Termin ist genau für dich reserviert und ich bereite mich auf dich vor. Sollte ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden können, bitte ich um rasche telefonische Absage, mindestens 24 Stunden im Voraus (alternativ per SMS oder WhatsApp); gerne kann ein Ersatztermin vereinbart werden. Andernfalls ist diese Zeit laut Preisliste zu verrechnen.

Shiatsu – Verschwiegenheit

Die angebotenen Leistungen sind keine medizinischen Anwendungen und dienen nicht der Heilung, sondern der Stärkung des Wohlbefindens, der Prävention und der Gesundheitserhaltung. Sämtliche Behandlungen durch die Shiatsu-Praktikerin erfolgen in Absprache mit Klienten und Klientinnen. Diese geben vor Behandlungen wahrheitsgemäß Auskunft über den Gesundheitszustand sowie jegliche Erkrankung und Beeinträchtigungen des Gesundheitszustandes, und informiert über eine Schwangerschaft oder etwaige andere Risiken. Klientinnen und Klienten verpflichten sich selbstständig über allfällige Veränderungen des Gesundheitszustandes zu berichten.

Die Shiatsu-Praktikerin unterliegt der gesetzlichen Verschwiegenheit. Das bedeutet, alle im Rahmen von Behandlungen ausgetauschten Informationen werden strengstens vertraulich behandelt. Minderjährige unter 18 Jahren erhalten unter Einwilligung ihrer Erziehungsberechtigten eine Shiatsu-Behandlung.

Haftung

Die Haftung der Shiatsu-Praktikerin für etwaige Schäden, die Klientinnen oder Klienten aufgrund der Nichtbeachtung dieser AGB oder durch eigenes Verschulden entstehen, ist ausgeschlossen. Des Weiteren weise ich darauf hin, dass für nicht erbrachte bzw. falsche Informationen seitens der Klientin/des Klienten keine Haftung werden kann.

Klientinnen und Klienten legen etwaige Kleidung und persönlichen Wertgegenstände während der Shiatsu-Einheiten in unmittelbarer Nähe ab. Die Shiatsu-Praktikerin ist nicht verpflichtet, besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Für Verluste wird keine Haftung übernommen.

Ausschlussgründe

Fühlen sich Klientinnen und Klienten aufgrund einer akuten Erkrankung unwohl oder leiden an einer akuten infektiösen Erkrankung, bitte ich dich, m Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme, mich zu kontaktieren und wir fixieren einen neuen Termin zu fixieren Termin. Eine Behandlung ist in diesem Fall nicht möglich. Leiden Klientinnen oder Klienten an einer psychischen Erkrankung ist eine Behandlung nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt bzw. dessen Freigabe gerne möglich.

SVS Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen

Der SVS-Gesundheitshunderter

Für den Bereich Entspannung und Körperarbeit – Massage also auch Shiatsu kommt der individuelle Gesundheitshunderter für SVS KundInnen zu tragen.

Dafür sind folgende Kriterien zu erfüllen:

  • SVS-KundInnen müssen nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder Bauern Sozialversicherungsgesetz (BSVG) krankenversichert sein.
  • Finanzielle Mindestinvestition: € 150
  • Versicherte können den Gesundheitshunderter einmal pro Kalenderjahr (mittels entsprechendem Gesundheitshunderter-Antragsformular, Beilage der Rechnungskopien, Zahlungsbestätigung und des Befundblattes der Vorsorgeuntersuchung) beantragen.
  • Der Zeitraum zwischen der absolvierten Maßnahme und der Vorsorgeuntersuchung darf nicht größer als ein Jahr sein. Der Nachweis einer Vorsorgeuntersuchung entfällt, wenn die aktuelle, positive Teilnahme am Programm „Selbständig Gesund – Meine Gesundheitsziele“ nachgewiesen wird.
  • Antragstellung über deine SVS